Bringschuld

Bringschuld
Brịng|schuld 〈f. 20Schuld, die der Schuldner auf eigene Rechnung u. Gefahr dem Gläubiger übermitteln muss; Ggs Holschuld

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Brịng|schuld, die; - (Rechtsspr.):
Schuld, die am Wohnort des Gläubigers zu begleichen ist.

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Bringschuld,
 
eine Schuld, die der Schuldner auf seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger zu übermitteln hat, im Gegensatz zur Holschuld.

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Brịng|schuld, die; - (Rechtsspr.): Schuld, die am Wohnort des Gläubigers zu begleichen ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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